Nutzung von Zweitwohnungen untersagt
Um die Verbreitung des Corona-Virus weiter einzudämmen, hat der Kreis Nordfriesland mit sofortiger Wirkung die Nutzung von Zweitwohnungen untersagt. Dies gilt auch für Sylt. Ausgenommen sind lediglich die Nutzungen aus zwingenden beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen. Auf Antrag können weitere Ausnahmen für unaufschiebbare Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen zugelassen werden.
Personen, die sich bereits in einer Zweitwohnung auf Sylt befinden, haben ihre Rückreise unverzüglich, spätestens jedoch am 22. März anzutreten. #SyltHältZusammen