Neue Lösung für den Familienzuzug

Mai 7, 2020 | Aktuelles

Seit dem 4. Mai dürfen Verwandte von Syltern mit Erstwohnsitz auf die Insel reisen. Bisher galt die Regelung, dass die Verwandten wie beispielsweise die Kinder nicht mit ihren Ehepartnern anreisen durften.

Land und Kreis haben nun eine pragmatische Lösung für den Familienzuzug gefunden: Wer mit den zum Besuch berechtigten Angehörigen in einem Haushalt lebt, darf mitkommen. Allerdings müssen alle Besucher bei Kontrollen nachweisen können, dass sie mit dem besuchten Insulaner oder Halligbewohner eng verwandt sind oder dass sie mit einem berechtigten Besucher in einem Haushalt leben. Dafür eignen sich eine Kopie des Personalausweises der Person, die ihren ersten Wohnsitz auf der Insel hat, sowie Geburtsurkunden, Auszüge aus dem Stammbuch, ein alter Kindergeldbescheid oder andere Dokumente, aus denen sich das Verwandtschaftsverhältnis ergibt. Eine weitere Regel lautet, dass die Besucher gemeinsam an- und abreisen und auf der Insel stets zusammenbleiben müssen. #SyltHältZusammen