Neue Corona-Regeln in Schleswig-Holstein
Seit Mittwoch, 2. September, gelten in Schleswig-Holstein neue Corona-Verordnungen: Es gibt eine erweiterte Maskenpflicht, außerdem dürfen Chöre wieder proben. Hier die Änderungen im Detail. #SyltHältZusammen
- Die Maskenpflicht gilt nun auch innerhalb von Behörden mit Publikumsverkehr, sofern kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder keine geeigneten physischen Barrieren wie Plexiglaswände vorhanden sind.
- Musikproben, auch von Amateuren, dürfen in geschlossenen Räumen ohne Publikum und mit Abstandsregeln wieder stattfinden.
- Für professionelle Tanzvorführungen oder Konzerte gelten neue Abstandsregeln. So müssen zwischen den Akteuren künftig jeweils 2,5 Meter Abstand eingehalten werden (bisher drei Meter), zum Publikum gilt ein Mindestabstand von vier Metern (bisher sechs Meter).
- Theater, Konzerte und Kinos können wieder leichter Veranstaltungen organisieren. Voraussetzungen dafür sind angepasste Schutzvorkehrungen, die unter anderem das Abstandsgebot, Einhaltung der Hygieneregeln und die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung sicherstellen.
- Geschäfte können künftig die Zahl ihrer Kunden flexibler bestimmen. Liegen entsprechende Hygienekonzepte vor, kann auch mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter den Laden betreten.
- Eltern dürfen ab Mittwoch wieder ihre Kinder zum Sportverein begleiten. Pro minderjährigem Kind ist dann eine Aufsichtsperson am Spielfeldrand zugelassen.
- Bei außerschulischen Bildungsangeboten in festen Gruppen kann vom Abstandsgebot abgewichen und die Maskenpflicht ausgesetzt werden, sofern der Teilnehmerkreis über mindestens fünf Monate im Wesentlichen unverändert bleibt.
- Beim Reiseverkehr zu touristischen Zwecken, beispielsweise in Reisebussen, gilt die Maskenpflicht für Fahrgäste, die sich nicht auf einem Sitzplatz befinden oder den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Fahrgästen unterschreiten. Bislang galt die Regel grundsätzlich.