Neue Corona-Landesverordnung
Nach wie vor verbreitet sich das Coronavirus – daher hat das Land Schleswig-Holstein eine neue Verordnung erlassen. Hier eine Zusammenfassung der Änderungen:
Den Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet das Land nur allein, mit im Haushalt lebenden Personen oder mit einer weiteren Person. Gerade mit Blick auf das Osterfest sind Bürgerinnen und Bürger angehalten, Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
In Nachbarschaftshilfe dürfen Kinder unter zwölf Jahre, Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie Pflegebedürftige aus anderen Haushalten vorübergehend im eigenen Haushalt betreut werden, sofern dadurch die Höchstzahl von sechs Personen im Haushalt nicht überschritten wird.
Nicht ortsgebundene oder temporäre Angebote für den Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen, wie beispielsweise Imbiss-/Suppen-/Grillhähnchenwagen, sind nach der neuen Verordnung ausnahmslos zu schließen. Ebenso zu schließen sind nun auch Sonnenstudios und Sportboothäfen.
Das Betretungsverbot zu den Inseln wurde ebenfalls in die Verordnung mit aufgenommen und bleibt damit wie gehabt bestehen. Ausgenommen hiervon sind lediglich:
- Personen mit Erstwohnsitz auf Sylt sowie
- Personen, die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung sicherstellen,
- Personen, die die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen,… Personen, die aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses ersten Grades oder als Ehegatten oder Lebenspartner zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner mit erstem Wohnsitz auf Sylt zur Sorge oder Pflege verpflichtet sind oder
- Personen, die ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, einen Werkvertrages oder einen Dienst- oder Arbeitsauftrag haben und ihren Arbeitsauftrag nur, also ausschließlich, auf Sylt erfüllen können.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die vollständige Verordnung findet sich auf der Seite des Landes unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200323_Landesverordnung_Corona.html