Hürde 1 genommen
Am Freitag vor Pfingsten haben uns die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schleswig zu den Eilverfahren gegen die Baugenehmigung für den 1. Abschnitt des Skateparks erreicht.
Das Gericht hat die Anträge der verschiedenen Antragssteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zur Baugenehmigung abgelehnt, da diese nach überschlägiger Prüfung unbegründet sind. Drittschützende Fehler in der Baugenehmigung, insbesondere hinsichtlich des Immissionsschutzrechtes, seien nicht erkennbar.
Natürlich sind das nur Entscheidungen im Eilverfahren – die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.