Die Gemeinde Sylt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, unbefristet für den Fachbereich Umwelt und Bauen

einen Mitarbeiter (m/w/d)
mit handwerklicher Ausbildung bevorzugt aus dem Bereich Grünanlagenunterhaltung oder Straßenbau

für den gemeindlichen Bauhof.

Gesucht werden zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) mit der Fähigkeit zur selbständigen Arbeit und guten Umgangsformen. Die Bewerber (m/w/d) müssen im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

 

 

Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen körperliche Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
  • Ausführen aller Arbeiten im Bereich Grünanlagenunterhaltung, Straßenreinigung und Straßeninstandsetzung
  • Alle sonstigen für den Bauhof anfallenden Arbeiten sowie angeordnete Sonderdienste teilweise mit Rufbereitschaft (z. B. Winterdienst, Abfallbeseitigung, Katastrophenschutz)
Wir bieten Ihnen:
  • Ein Interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Leistungsgerechte Bezahlung inklusive aller Sozialleistungen
  • Eine betrieblicher Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • Zusätzliche Prämien im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung
  • Jahressonderzuwendung gemäß Tarifvertrag
  • Verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie beispielsweise Sonderkonditionen für Fitnessstudio oder Sylter Welle
  • Zahlung einer monatlichen Inselzulage

Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Für weitere Informationen:

Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gern der Leiter des Bauhofes Sylt, Herr Björn Christiansen, Tel.: 04651/851-660.

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.

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