Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

Mrz 20, 2020 | Aktuelles

Mit seiner Verordnung vom 18. März hat das Land die Bäderregelung ausgesetzt, mit der die Öffnungszeiten von Geschäften an Sonn- und Feiertagen unter anderem auch für Sylt geregelt werden. Gleichzeitig haben Land und der Kreis Nordfriesland verfügt, dass zur Sicherstellung mit Gütern des täglichen Bedarfs entsprechende Geschäfte auch an Sonntagen geöffnet sein dürfen.

Einzelhandelsgeschäfte zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, die also nicht unter das zur Zeit gültige allgemeine Schließungsgebot fallen, dürfen an Sonntagen von 11 bis 17 Uhr geöffnet haben. Feiertage sind von dieser Regelung ausgenommen – das bedeutet, an Karfreitag und Ostermontag sind die Läden geschlossen zu halten, am Ostersonntag darf geöffnet werden.

Diese Regelung gilt vorerst bis zum 19. April. #SyltHältZusammen