Der Kreis Nordfriesland informiert:
Stand 27. Oktober 2026
Geflügelpest ist zurück: Kreis Nordfriesland ordnet Aufstallungspflicht an
In der letzten Woche wurde bei mehreren Wildvögeln sowie in einer Kleinsthaltung im Kreis Nordfriesland eine Geflügelpest-Infektion festgestellt. An diesem Wochenende kamen ein Ausbruch im Kreis Segeberg sowie einer im Kreis Schleswig-Flensburg hinzu. Die Anzahl der Totfunde und der Nachweise in Wildvögeln sowie der aktuelle Ausbruch in einer Hühnerhaltung zeigen, dass die Tierseuche sich erneut ausbreitet.
Deshalb ordnet das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland ab dem 28. Oktober 2026 die Aufstallung sämtlichen Geflügels und aller gehaltenen Vögel der Arten Hühner, Gänse, Enten und Truthühner auf den gesamten nordfriesischen Inseln und Halligen sowie entlang der Küsten und nahe größerer Gewässer in einem Radius von drei Kilometern an. Im gesamten restlichen Kreisgebiet gilt die Pflicht zur Aufstallung für alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren.
Gleichzeitig mit der Rückkehr der Zugvögel ist auch in diesem Jahr die Anzahl der Totfunde sprunghaft angestiegen. Bei fast allen der beprobten Tiere wurde die hochpathogene Variante der aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt.
Zu Beginn der letzten Woche meldete ein Tierhalter eine erhöhte Sterblichkeit in seinem Bestand. Es handelt sich um einen Kleinstbetrieb mit privater Hühnerhaltung auf einer Hallig. Alle 22 Tiere verendeten noch vor der amtlichen Feststellung an der Tierseuche. Aufgrund der Haltungsform verzichtet das Veterinäramt auf die Anordnung von Restriktionszonen.
Der Ausbruch in der Hausgeflügelhaltung in Wanderup hat zur Folge, dass ein Teil der dortigen Restriktionszonen in den Kreis Nordfriesland hineinragt. Das Husumer Veterinäramt ordnete daher am 27. Oktober 2026 die Bildung einer Überwachungszone in Teilen der Ämter Viöl und Mittleres Nordfriesland an.
Grundsätzlich fordert das Veterinäramt alle Tierhalter auf, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Informationen zum Thema Biosicherheit erhalten sie unter anderem auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts (Link).
Die beiden Allgemeinverfügungen des Kreises zur Aufstallungspflicht und zur Bildung einer Überwachungszone sind unter www.nordfriesland.de/Bekanntmachungen zu finden. Sie enthalten jeweils einen Link zu einer zoombaren Karte.
Es besteht die Möglichkeit auf Genehmigung von Ausnahmen zur Aufstallung. Hierzu kann ein schriftlicher Antrag per Mail an das Veterinäramt gestellt werden.