Der Kreis Nordfriesland informiert:
Update 23.05.2026
Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht in Nordfriesland
Mit Wirkung ab dem 23. Mai 2026 hebt das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland seine Allgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest auf. Damit endet im gesamten Kreisgebiet die Aufstallungspflicht für Geflügel.
Zuletzt mussten noch Betriebe mit mehr als 49 Stück Geflügel entlang der Küsten und größeren Gewässer ihre Tiere aufgestallt lassen. Aufgrund der aktuellen Risikobewertung gibt der Kreis zumindest in Teilen Entwarnung. Die Anzahl der Wildvögel, insbesondere der Gänse, ist bedingt durch den Vogelzug stark gesunken, so dass die Gefahr einer Eintragung in Hausgeflügelbestände ebenfalls als niedriger zu bewerten ist. Jedoch befinden sich inzwischen ganzjährig einige Vogelarten im Kreisgebiet, in denen das Virus immer wieder nachgewiesen wird. Auch nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts ist davon auszugehen, dass sich ganzjährig Geflügelpest-Viren in der Wildpopulation befinden.
Das Veterinäramt weist daher ausdrücklich darauf hin, dass die Biosicherheitsmaßnahmen ganzjährig einzuhalten sind und jeder Tierhalter aufgerufen ist, seinen Bestand auf ein Eintragsrisiko zu kontrollieren und gegebenenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang wird erneut auf die die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein vom 23. Oktober 2025 zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln hingewiesen. Sie ist unter https://t1p.de/rvbm6 im Internet zu finden.
Bei punktuellen Geschehen, wie zum Beispiel vermehrten Nachweisen oder einer hohen Dichte an Wildvögeln in bestimmten Gebieten, behält sich das Veterinäramt vor, auch für einzelne Betriebe oder Gebiete eine Aufstallung anzuordnen oder die Ausläufe zu begrenzen. Betriebe, die eine solche Problematik in ihrer Umgebung sehen, werden gebeten, Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.
Update 28.11.2025
Geflügelpest: Überwachungszonen auf Inseln werden aufgehoben – Aufstallungsgebot bleibt in ganz Nordfriesland in Kraft
Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland hebt die aufgrund der Geflügelpest-Ausbrüche in Betrieben auf Sylt und Föhr eingerichteten Überwachungszonen wieder auf. Dies gilt auf Sylt ab dem 29. und auf Föhr und Amrum ab dem 30. November.
Sämtliche vorgeschriebenen Untersuchungen im Bereich der Sperrzonen wurden ohne Hinweise auf weitere Infektionen durchgeführt.
Da die Geflügelpest nach wie vor unter Wildvögeln verbreitet ist, bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises vom 29. Oktober 2025 in Kraft. Mit ihr wurde die Aufstallung aller Tiere in allen Betrieben mit Geflügel (Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhühner, Truthühner oder Wachteln) in den Küstengebieten sowie auf den Inseln, Halligen und weiteren Risikogebieten angeordnet. Im gesamten restlichen Kreisgebiet gilt die Aufstallungspflicht nur für Geflügelbetriebe mit mindestens 50 Tieren. Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter https://t1p.de/e3wb1 zu finden.
Wichtig für alle Geflügelhalter bleibt die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen. Die entsprechende Anordnung des Kieler Landwirtschaftsministeriums steht unter https://t1p.de/rvbm6.
Stand 25.11.2025
Geflügelpest auf Sylt und Föhr: Sperrbezirke aufgehoben – Überwachungszonen bestehen fort
Der Kreis Nordfriesland hat die als Geflügelpest-Sperrbezirke ausgeschilderten Schutzzonen auf Sylt und Föhr aufgehoben. Sie wurden in die umgebenden, einen Radius von zehn Kilometern umfassenden Überwachungszonen überführt. Damit gelten jetzt auf beiden Inseln sowie auf Amrum überall die gleichen Schutzmaßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sind unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden.