Der Kreis Nordfriesland informiert:

Update 28.11.2025

Geflügelpest: Überwachungszonen auf Inseln werden aufgehoben – Aufstallungsgebot bleibt in ganz Nordfriesland in Kraft

Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland hebt die aufgrund der Geflügelpest-Ausbrüche in Betrieben auf Sylt und Föhr eingerichteten Überwachungszonen wieder auf. Dies gilt auf Sylt ab dem 29. und auf Föhr und Amrum ab dem 30. November.

Sämtliche vorgeschriebenen Untersuchungen im Bereich der Sperrzonen wurden ohne Hinweise auf weitere Infektionen durchgeführt.

Da die Geflügelpest nach wie vor unter Wildvögeln verbreitet ist, bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises vom 29. Oktober 2025 in Kraft. Mit ihr wurde die Aufstallung aller Tiere in allen Betrieben mit Geflügel (Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhühner, Truthühner oder Wachteln) in den Küstengebieten sowie auf den Inseln, Halligen und weiteren Risikogebieten angeordnet. Im gesamten restlichen Kreisgebiet gilt die Aufstallungspflicht nur für Geflügelbetriebe mit mindestens 50 Tieren. Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter https://t1p.de/e3wb1 zu finden.

Wichtig für alle Geflügelhalter bleibt die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen. Die entsprechende Anordnung des Kieler Landwirtschaftsministeriums steht unter https://t1p.de/rvbm6.

Stand 25.11.2025

Geflügelpest auf Sylt und Föhr: Sperrbezirke aufgehoben – Überwachungszonen bestehen fort

Der Kreis Nordfriesland hat die als Geflügelpest-Sperrbezirke ausgeschilderten Schutzzonen auf Sylt und Föhr aufgehoben. Sie wurden in die umgebenden, einen Radius von zehn Kilometern umfassenden Überwachungszonen überführt. Damit gelten jetzt auf beiden Inseln sowie auf Amrum überall die gleichen Schutzmaßnahmen.

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sind unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden.

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