Ergänzung Gemeinde Sylt: Die Insel Sylt ist aktuell noch nicht betroffen.  

Der Kreis Nordfriesland informiert:

Geflügelpest-Ausbruch in einem Legehennenbetrieb im Kreis Nordfriesland

Am 23. November 2024 wurde in einem Legehennenbetrieb mit ungefähr 10.000 Tieren in der Gemeinde Reußenköge ein Ausbruch von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) amtlich festgestellt.

In dem Betrieb verendeten am 22.11.24 die ersten Tiere ohne offensichtlichen Grund. Der Tierhalter ergriff unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen und informierte das Veterinäramt des Kreises zur Abklärung der Todesursache. In den vom Veterinäramt genommenen Proben konnte das Friedrich-Löffler-Institut daraufhin die hochpathogene Variante des Geflügelpestvirus (Typ H5N1) nachweisen. Gemäß dem EU-Tierseuchenrecht mussten die Legehennen des Ausbruchsbetriebes im Verlauf des 24. Novembers gekeult werden. Sie wurden unter Aufsicht des Veterinäramtes tierschutzkonform getötet.

In einer Allgemeinverfügung vom 24.11.24 ordnet der Kreis die Bildung von Restriktionszonen an. Es handelt sich um eine Schutzzone im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Betrieb sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Betroffen sind die Gemeinden Sönnebüll, Reußenköge, Bredstedt, Breklum, Struckum, Hattstedtermarsch, Elisabeth-Sophien-Koog, Nordstrand, Husum, Wobbenbüll, Horstedt, Hattstedt, Arlewatt, Ahrenshöft, Bohmstedt, Drelsdorf, Vollstedt, Högel, Olderup, Bordelum, Langenhorn, Ockholm und Almdorf.

Die Allgemeinverfügung ist unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden. Sie wird baldmöglichst um einen Link zu einer interaktiven Karte mit Vergrößerungs- und Suchfunktion ergänzt, in der Anwohner erkennen können, ob sie im betroffenen Gebiet liegen.

Geflügel und gehaltene Vögel in den Restriktionszonen sind unverzüglich aufzustallen. Details zur Aufstallung, zu Ausnahmemöglichkeiten und weiteren geltenden Maßnahmen finden die betroffenen Tierhalter in der Allgemeinverfügung. Dazu gehören auch die einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen. Zudem ist das Verbringen von Vögeln und Eiern aus einem oder in einen geflügelhaltenden Betrieb im Gebiet der Restriktionszonen verboten. Alle Halter von Geflügel und gehaltenen Vögeln im Kreis Nordfriesland, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt angezeigt haben, sind aufgerufen, dies nachzuholen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht geklärt, wie es zum Eintrag des Erregers in die Geflügelhaltung kommen konnte. Aufgrund der Vielzahl an Wildgänsen im nahen Umfeld des Betriebes sowie einem ersten Nachweis von hochpathogenen aviären Influenzaviren bei Wildvögeln hatte der Betrieb nach Risikoanalyse des Veterinäramtes bereits seit Oktober alle Legehennen aufstallen müssen und hohe Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten. Die Untersuchungen zur Eintragsursache dauern noch an.

Zum Schutz ihrer Tiere sollten alle Geflügelhalter im Kreis Nordfriesland den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Insbesondere die Versorgung des Hausgeflügels mit Futter und Wasser sollte immer geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen.

Halter, in deren Tierbestand es zu vermehrten Todesfällen oder Symptomen von Geflügelpest kommt, sind verpflichtet, das Veterinäramt umgehend zu informieren. Es ist erreichbar unter Tel. (04841) 67827 sowie unter veterinaeramt@nordfriesland.de.