Der Kreis Nordfriesland informiert:

Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht in Nordfriesland

Mit Wirkung ab Donnerstag, dem 15. Mai 2025, hebt das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland seine Allgemeinverfügung vom 15. Februar über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest auf. Damit endet die Aufstallungspflicht für Geflügel, die für den Küstenbereich und für die von Wasservögeln stark aufgesuchten Gebiete angeordnet worden war.

Bisher musste dort in Tierhaltungen mit mehr als 50 Tieren von mindestens einer Art (Hühner, Enten, Gänse, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel oder Wachteln) das gesamte Geflügel des Betriebes aufgestallt werden.

Die Anzahl der Fälle von Geflügelpest geht in Deutschland kontinuierlich zurück; darüber hinaus wurden bei tot aufgefundenen Wildvögeln und bei Monitoring-Proben in den letzten Wochen im Kreis Nordfriesland keine Geflügelpestviren mehr nachgewiesen. Deshalb ist von einer sinkenden Gefährdung der Hausgeflügelbestände auszugehen.

Auch das Friedrich-Löffler-Institut schätzt in der aktuellen Risikobewertung die Gefahr eines Eintrages des Virus‘ als gering ein – unter der Voraussetzung, dass alle Tierhalter die nach wie vor gültigen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.

Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallungspflicht ist unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden.

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