Der Kreis Nordfriesland informiert:
Andreas-Peter-Jensen-Stiftung fördert Kinder- und Jugendprojekte auf Sylt
Die Andreas-Peter-Jensen-Stiftung sucht erneut förderwürdige Kinder- und Jugendprojekte auf Sylt. Bis zum 31. März 2025 können Anträge eingereicht werden – sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von Gruppierungen, Institutionen, Vereinen und Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit auf der Insel. Projekte aus der offenen Jugendarbeit kommen ebenso in Frage. Ausgenommen von der Förderung sind hingegen gewerblich ausgerichtete Träger und Einrichtungen.
Interessierte sollten im Rahmen der Antragsstellung Angaben zu den folgenden Punkten machen und sich dabei auf die wesentlichen Aspekte konzentrieren: Wer ist der Antragsstellende? Wofür wird der Zuschuss benötigt und in welcher Höhe wird er beantragt? Wie stellt sich der gesamte Finanzierungsplan des Projekts dar?
Alle eingereichten Ideen werden Anfang April vom Stiftungsrat geprüft. Auf dessen Vorschlag beschließt der Kreistag, welche Projekte aus den Mitteln der Stiftung finanziell unterstützt werden.
Die Andreas-Peter-Jensen-Stiftung ist eine örtliche Stiftung des Kreises Nordfriesland, die gemeinnützig ist und Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Sie beruht auf dem letzten Willen des Stifters, der die Jugendwohlfahrt auf Sylt unterstützen wollte. Der Kreistag entsendet mehrere seiner Mitglieder in den Stiftungsrat.
Die Adresse der Stiftung lautet: Andreas-Peter-Jensen-Stiftung, z. Hd. Bernd Petersen, Marktstraße 6, 25813 Husum. Nähere Auskünfte erteilt Bernd Petersen aus der Kreisverwaltung – telefonisch unter 04841 / 67 413 und per E-Mail an bernd.petersen@nordfriesland.de.