Kommunalwahl 2023

Wahlergebnisse Kommunalwahl 2023

Die Ergebnisse sind hier abrufbar.

Rechtliche Grundlagen / allg. Informationen:
Zugelassene Wahlvorschläge

Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeindewahlen am 14. Mai 2023

Wahlvorschläge (Fristen, Formulare etc.)

Einreichungsfrist:

Die Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig beim Gemeindewahlleiter eingehen, damit evtl. behebbare Mängel noch beseitigt werden können.
Spätestens sind diese jedoch bis zum 20. März 2023, 18.00 Uhr mit allen erforderlichen Anlagen schriftlich einzureichen. Mail oder Fax erfüllt nicht das Schriftform-Erfordernis.
Eine Mängelbeseitigung ist nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist und nur durch eine Vertrauensperson möglich.
Der Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge erfolgt durch den Gemeindewahlausschuss am 24. März 2023.

Wahlvorschlagsportal / Formulare:

Das Wahlvorschlagsportal (WVP) ist eine komfortable Arbeitshilfe, denn alle Daten können dort hinterlegt und jederzeit wieder abgerufen und bearbeitet werden. Über das WVP können alle erforderlichen Dokumente für die Wahlvorschläge erzeugt werden. Ein -notfalls mehrmaliges- händisches Ausfüllen von Dokumentenvordrucken entfällt damit.

Sollten Sie nähere Informationen zum Wahlvorschlagsportal benötigen oder einen Zugang zum Wahlvorschlagsportal einrichten lassen möchten, kontaktieren Sie bitte den Bürgerservice der Inselverwaltung Sylt. Dort erfolgt die Einrichtung des Benutzerkontos im Wahlvorschlagsportal – die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail. Jeder Wahlvorschlagsträger hat nur Zugriff auf seine eigenen Daten, die Inhalte des Wahlvorschlagsportals sind nicht öffentlich zugänglich.

Kontakt:
Mail: wahlen@gemeinde-sylt.de
Telefon: 04651 – 851 531

Für die Einreichung eines Wahlvorschlages ohne Nutzung des Wahlvorschlagsportals, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den oben genannten Kontakt. Von dort erhalten Sie die erforderlichen Formulare.

Inhalt eines Wahlvorschlages:

  • Unmittelbarer Wahlvorschlag (Anlage 8 GKWO)
    für die Mehrheitswahl im Wahlkreis können von Parteien und Wählergruppen sowie von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber) eingereicht werden.
  • Listenwahlvorschlag (Anlage 9 GKWO)
    können naturgemäß nur von den Parteien und Wählergruppen eingereicht werden; eine Verbindung von Listenwahlvorschlägen verschiedener Parteien und/oder Wählergruppen ist unzulässig. Ebenso ist die Einreichung gemeinsamer Wahlvorschläge von Parteien und/oder Wählergruppen nicht möglich.
  • Zustimmungserklärung des Bewerbers (auch von allen Listenkandidaten)
    (Anlage 12 GKWO)
  • Wählbarkeitsbescheinigung des Bewerbers (auch von allen Listenkandidaten)
    (Anlage 14 GKWO)
  • Bei Unionsbürger/innen die eidesstattliche Versicherung
    (Anlage 15 GKWO)
  • Erklärung des Versammlungsleiters über die demokratische Bewerberaufstellung
    (Anlage 17 GKWO)

Ergänzende Unterlagen bei „neuen“ Parteien/Wählergruppen:

  • Satzung
  • Programm
  • Nachweis über die demokratische Vorstandswahl

Diese Unterlagen brauchen nicht eingereicht werden, wenn sie dem Innenministerium bereits eingereicht sind und eine Bestätigung hierüber vorliegt.

Einteilung der Wahlkreise/Wahlbezirke

Nachfolgend finden Sie die Pläne zur Einteilung der Wahlkreise/Wahlbezirke für die Ortsteile Westerland, Tinnum und Rantum für die Kommunalwahl 2023:

Für die nachfolgend aufgeführten Orte liegen keine zusätzlichen Pläne zur Wahlkreiseinteilung vor, da jeweils die Orte selbst den entsprechenden Wahlkreis bilden:

  • die Ortsteile Archsum/Keitum/Munkmarsch bilden den Wahlkreis 11
  • der Ortsteil Morsum bildet den Wahlkreis 12
  • Die amtsangehörigen Gemeinden List auf Sylt, Kampen (Sylt), Wenningstedt-Braderup (Sylt) und Hörnum (Sylt) bilden jeweils einen eigenen Wahlkreis.
Wahlplakatierung

Bezüglich Wahlplakatierung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst 3.3 Verkehr/Bußgelder.
Kontakt: sonder.verkehr@gemeinde-sylt.de oder Tel. 04651/851 524

Anzahl der Stimmen

Jede/r Wähler/in hat so viele Stimmen, wie unmittelbare Vertreter/innen im Wahlkreis zu wählen sind.

Gemeinden mit bis zu 2 500 Einwohner/innen bilden jeweils einen Wahlkreis, wo, je nach Größe der Gemeinde, vier bis sieben unmittelbare Vertreter/innen zu wählen sind (Mehrstimmenwahlrecht), d.h.:

Hörnum(Sylt) 6 Stimmen
Kampen (Sylt) 5 Stimmen
List auf Sylt 7 Stimmen
Wenningstedt-Braderup (Sylt) 7 Stimmen

 

Für eine/n Bewerber/in darf nur eine Stimme abgegeben werden. Die möglichen Stimmen können auf Bewerber/innen verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden.

In den Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden so viele Wahlkreise gebildet, wie unmittelbare Vertreter/innen zu wählen sind. In jedem Wahlkreis wird ein/e unmittelbare/r Vertreter/in gewählt, d.h.:

Sylt 1 Stimme

Die Gemeinde Sylt ist in 12 Wahlkreise eingeteilt, in jedem Wahlkreis kann 1 Stimme abgegeben werden (Einstimmenwahlrecht).

Unmittelbar gewählt ist, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.

 

Anzahl der zu wählenden Vertreter:innen
    Anzahl Vertreter:innen
Gemeinde Anzahl der Wahlkreise Unmittelbare
Vertreter
Listen-vertreter Vertreter
insgesamt
Hörnum (Sylt) 1 6 5 11
Kampen (Sylt) 1 5 4 9
List auf Sylt 1 7 6 13
Wenningstedt- Braderup (Sylt) 1 7 6 13
Sylt 12 12 11 23
Briefwahl

Wahlscheine dürfen erst ab dem 03. April 2023 erteilt werden.

Anstelle der Stimmabgabe im Wahllokal besteht die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerservice der Inselverwaltung (Bahnweg 20-22, 25980 Sylt OT Westerland) zu beantragen bzw. abzuholen.

WANN:
Mo.-Fr. 8:00-12:30 und zusätzlich Mo.& Do. 14:00-17:00 Uhr
Bis zum 12. Mai 2023 (12:00 Uhr)

WIE:
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mit
Ihre Stimme können Sie direkt vor Ort abgeben

Sie können nicht persönlich vorbeikommen? Kein Problem!

Nutzen Sie unseren Service Online-Wahlschein – einfach, schnell, bequem von zu Hause.

Die Beantragung ist auch auf dem Postweg möglich. Den Briefwahlantrag (Antrag auf Wahlschein) absenden an: Gemeinde Sylt, Wahlbüro, Postfach 16 64, 25969 Sylt/Westerland. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die gewünschte Adresse versandt.

Zur Wahlscheinbeantragung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.