Jugendpflege- und Sportmittel für das Jahr 2020
hier: Frist endet am 31.März 2020

Zuschussanträge für die Gewährung von Jugendpflege- und Sportmitteln für das Jahr 2020 nimmt die Gemeinde Sylt bis zum 31. März 2020 entgegen.

Unter Vorbehalt des noch zu verabschiedenden Haushalts der Gemeinde Sylt für das Jahr 2020 stellt die Gemeinde Sylt Haushaltsmittel im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendpflegemittel) und zur Förderung des Sports (Sportmittel) bereit.
Beide Zuwendungsarten werden auf Antrag gewährt, unabhängig von Förderungen Dritter. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2020 beim Amt für Inneres und Bildung der Gemeinde Sylt, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / Westerland einzureichen. Zum einen gibt es die Möglichkeit einen Grundbetrag für die allgemeine Gruppen- oder Vereinsarbeit zu erhalten. Dieser berechnet sich nach der Anzahl der Mitglieder aus der Gemeinde Sylt bis 25 Jahre. Daneben können beispielsweise auch Förderungen für Jugendfahrten, Ferienaktionen, Teilnahme an Sportwettkämpfen oder für besondere Anschaffungen beantragt werden.

Die Mittelverwendung ist jeweils bis Ende Januar des darauf folgenden Jahres schriftlich nachzuweisen. Die neuen Antragsvordrucke sowie die Richtlinien sind im Internet erhältlich unter www.gemeinde-sylt.de oder im Rathaus bei Birgit Kühne, Telefon: 04651/ 851-211, E-Mail: birgit.kuehne@gemeinde-sylt.de.