Ab jetzt Jugendpflege- und Sportmittel für das Jahr 2025 beantragen.

Die Zuschussanträge können bis Ende März eingereicht werden. Das barrierefreie Formular sowie die Richtlinien sind im Internet unter https://gemeinde-sylt.de/online-service/formulare-online/ zu finden.

Die Gemeinde Sylt stellt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendarbeit (Jugendpflegemittel) und zur Förderung des Sports (Sportmittel) bereit.

Es gibt zwei Arten der Förderung:

  • Einen Grundbetrag für die allgemeine Gruppen- oder Vereinsarbeit.
    Dieser berechnet sich nach der Anzahl der Mitglieder bis 25 Jahre wohnhaft in der Gemeinde Sylt.
  • Eine Individuelle Förderung beispielsweise für Jugendfahrten, Ferienaktionen, Teilnahme an Sportwettkämpfen oder für besondere Anschaffungen.


Dabei ist zu beachten:

  • Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2025 beim Fachdienst 1.3 der Gemeinde Sylt, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / Westerland einzureichen.
  • Die Verwendung der Zuschüsse ist jeweils bis Ende März des darauffolgenden Jahres schriftlich nachzuweisen.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
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