Hinweis zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

Okt. 27, 2020 | Aktuelles

Die Gemeinde Sylt erhält zurzeit viele Hinweise, dass in einigen Betrieben (Gaststätten, Verkaufsstellen und im Einzelhandel) noch immer Gäste und Beschäftigte keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. 

Wir möchten Sie erneut eindringlich auf die aktuell geltende Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus und die damit verbundene Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter aufmerksam machen. Mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung schützen Sie nicht nur sich selbst sondern auch andere. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. #SyltHältZusammen

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