Hinweis über die weiterhin personelle Situation vom Bezirksschornsteinfeger Uwe C. Messer
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sylter,
aufgrund einer sehr eingeschränkten Personalsituation des Schornsteinfegerbetriebes Uwe C. Messer, ist es ihm aktuell nicht möglich die freien Schornsteinfegertätigkeiten (wie z.B. Kehrungen, Messungen, Abgaswegüberprüfung usw.) vorzunehmen. Die ihm, als Bezirksschornsteinfeger, übertragenen hoheitlichen Tätigkeiten (wie z.B. die Feuerstättenschauen, Überwachung der Fristen der Feuerstättenbescheide und Bauabnahmen) bleiben erhalten.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden von Herrn Messer durch ein Schreiben zusätzlich in Kenntnis gesetzt. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass die Terminierung der fristgerechten Durchführung der bei den Betroffenen erforderlichen Schornsteinfeger-Tätigkeiten von den Betroffen selbst einzuhalten ist.
Die Fristen der Durchführung der erforderlichen Schornsteinfegertätigkeiten sind dem aktuellen Feuerstättenbescheid zu entnehmen und unbedingt zu beachten! Bitten wenden Sie sich daher zeitnah an andere zugelassene Schornsteinfegerbetriebe, da jeder Schornsteinfegerbetrieb die freien Tätigkeiten ausführen darf und den Nachweis der Durchführung über ein vorgegebenes Formblatt protokolliert. Sollten die Fristen nicht eingehalten werden bzw. sollte kein Nachweis über die Durchführung beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger Herrn Messer eintreffen, so wird die zuständige Ordnungsbehörde darüber informiert.
Sollten Sie keinen Termin mit einem anderen Schornsteinfegerbetrieb vereinbaren können, setzen Sie sich umgehend mit der Ordnungsbehörde der Gemeinde Sylt (04651 / 851-501) in Verbindung.