Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Öl, Pellets oder Flüssiggas) heizen.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.

Über das Bürgerportal des Kreises NF können Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, beantragt werden. Mithilfe eines Online-Rechners können Verbraucherinnen und Verbraucher ermitteln, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Detaillierte Informationen stehen ebenfalls über das Bürgerportal im Online-Service der Gemeinde Sylt zur Verfügung.

Hinweis: Diese Beihilfe gilt nicht für Kunden von Erdgas oder Fernwärme. Die Energieversorgung Sylt setzt die Energiepreisbremsen automatisch um, deren Kunden müssen nichts tun.

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