Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist neben der Bürgermeisterin das oberste Organ der Gemeinde Sylt. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen im Bereich der Selbstverwaltungsaufgaben und überwacht deren Durchführung.

Näheres regeln die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und die Hauptsatzung der Gemeinde Sylt. Die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt fand am 06. Mai 2018 statt.

Die Gemeindevertretung hat 29 Mitglieder. Vorsitzender dieses Gremiums ist der Bürgervorsteher.

Die Willensbildung für die Gemeinde Sylt erfolgt in diversen Gremien.

Einzelauflistung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Mehr Informationen bekommen Sie in der Datenschutzerklärung