Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt hat im Rahmen ihrer heutigen Sitzung am 19.12.2024 mit 21 JA und 7 NEIN Stimmen für die Einführung des Amtsmodells gestimmt.
Nach den Beschlüssen der Gemeinden Hörnum, List auf Sylt, Wenningstedt-Braderup und Kampen sowie dem Amtsausschuss des Amtes Landschaft Sylt haben im Zuge des heutigen Beschlusses der Gemeinde Sylt alle Gemeinden der Einführung eines Amtes für die gesamte Insel und damit einer neuen Verwaltungsstruktur zugestimmt.
„Ich begrüße den positiven Beschluss der Gemeindevertretung zum Amtsmodell und freue mich auf eine konstruktive insulare Zusammenarbeit mit den anderen Gemeinden,“ äußerte sich Bürgervorsteher Andreas Dobrzinski über das Ergebnis Sitzung. Als nächster Schritt folgt ein entsprechender Antrag des Bürgermeisters und der Verwaltung an das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein sowie die Erarbeitung einer Zeitschiene für die Gründung eines insularen Amtes. Darüber hinaus ist die Verwaltung beauftragt worden den Umstrukturierungsprozess in Form einer Projektstruktur vorzubereiten.
Im Kontext des Beschlusses wurde zusätzlich einstimmig die Durchführung einer Einwohnerversammlung zum Ende des ersten Quartals des Jahres 2025 beschlossen, in der die Einführung des Amtsmodells sowie das Leitbild der Gemeinde Sylt ausführlich thematisiert werden sollen.
Der Antrag zur Verschiebung der Bürgermeisterwahl wurde mit 3 JA und 24 NEIN Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Somit findet die Wahl einer neuen Bürgermeisterin oder eines neuen Bürgermeisters der Gemeinde Sylt wie geplant am 16. März 2025 statt. In der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 24. Januar 2025 wird über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden, die bis zur Ausschlussfrist am 20. Januar 2025 um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sind. Erst nach dieser Sitzung steht fest, welche Kandidatinnen und Kandidaten tatsächlich auf dem Stimmzettel stehen werden.
Weitere Informationen sowie alle gesetzlichen Fristen und Formalien zu dem Verfahren gibt es auf der Homepage der Gemeinde Sylt unter www.gemeinde-sylt.de/amtliche-bekanntmachungen.
Fragen zum Wahlvorschlagsverfahren können jederzeit an wahlen@gemeinde-sylt.de gerichtet werden.