Gastronomie darf Außenterrassen ausweiten
Gute Nachricht für alle Gastronomen: Die Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland hat für die Zeit der Corona-Beschränkungen eine unkomplizierte Ausweitung der Außenterrassenflächen zugesagt, um trotz Abstandsregeln die zugelassene Zahl der Gastplätze erreichen zu können. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:
- Das Nutzungsrecht der genutzten Fläche muss vorab geklärt werden.
- Es dürfen keine Flucht- und Rettungswege versperrt werden.
- Der öffentliche Verkehr, auch von Fußgängern, darf durch die Ausweitung nicht eingeschränkt werden.
- Die bauaufsichtlich zugelassene Zahl der Gastplätze darf durch die Ausweitung nicht überschritten werden.
- Die Gastronomen müssen sicherstellen, dass es nicht zu erhöhter Lärmbelästigung kommt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, reicht eine formlose Anzeige der geplanten Außenterrasse mit Lageplan per Mail an das Kreisbauamt unter bauaufsicht-inseln@nordfriesland.de. Die daraus resultierende Duldung gilt nur für die Dauer der Pandemie.
Uns ist durchaus bewusst, dass diese Ausweitung bei weitem nicht die kompletten Einbußen aller Gastronomen kompensieren kann, aber wir sehen es als ersten Schritt in die richtige Richtung.