FAQ zur aktuellen Landesverordnung

Mai 3, 2020 | Aktuelles

Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur neuen Landesverordnung:

  • Gilt das Zutrittsverbot zur Insel noch? Ja, das Zutrittsverbot wurde sogar durch ein Aufenthaltsverbot erweitert. Auf Sylt aufhalten dürfen sich somit nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Sylt, Arbeitnehmer oder Personen mit Arbeitsaufträgen auf Sylt, Personen, die die medizinische Versorgung oder die Versorgung der Insel mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen; Ehegatten, Geschiedene und Lebenspartner von Personen mit Hauptwohnsitz auf Sylt sowie mit Syltern in gerader Linie Verwandte und Zweitwohnungsbesitzer sowie Dauercamper jeweils mit gemeinsam in einem Hausstand lebenden Personen.
  • Wer erteilt Ausnahmen vom Aufenthaltsverbot? Ausnahmen erteilt ausschließlich der Kreis Nordfriesland, erreichbar unter www.nordfriesland.de.
  • Dürfen Zweitwohnungsbesitzer ihre Familie mit auf die Insel nehmen? Zweitwohnungsbesitzer dürfen die mit ihnen am Hauptwohnsitz in seinem Haushalt lebenden Familienangehörigen mit in ihre Zweitwohnung anreisen lassen.
  • Wie weise ich mich als Zweitwohnungsbesitzer aus? Als Nachweis sind Grundbuchauszug, Zweitwohnungssteuerbescheid oder auch ein langfristiger Pachtvertrag jeweils in Verbindung mit dem Personalausweis möglich. Das Mitanreisen von Familienangehörigen kann durch die gemeinsame Wohnanschrift auf dem Personalausweis nachgewiesen werden.
  • Darf ich meine Zweitwohnung vermieten? Nein. Zweitwohnungen dürfen derzeit nur selbst genutzt werden.
  • Dürfen Sylter ihre Verwandten auf die Insel kommen lassen? Ja. Sylter mit Hauptwohnsitz dürfen in direkter Linie Verwandte, also Eltern, Kinder und Enkel sowie Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten und Geschwister auf die Insel kommen lassen.
  • Dürfen Ehepartner von Verwandten mitanreisen? Nein, die Ehepartner von Kindern oder Enkeln dürfen nicht anreisen.
  • Kann ich meine externen Familienangehörigen in einer Ferienwohnung unterbringen? Nein, das wäre nach Rückmeldung des Kreises eine unzulässige Beherbergung.
  • Darf ich als Surfer nach Sylt reisen um dort zu surfen? Nein. Die Ausnahmen vom Aufenthaltsverbot sind klar definiert, das Ausüben von kontaktfreien Sportmöglichkeiten zählt nicht dazu.
  • Gilt die Mittagsruhe noch? Ja, die Mittagsruhe gilt – die Aussetzung der Mittagspause ist ausgelaufen.