FAQ – Bürgerentscheid am 29.09.2024

Am 29. September 2024 sind die abstimmungsberechtigten Sylterinnen und Sylter zur Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters aufgerufen.

Hier finden Sie wichtige Informationen:

1. Was ist die rechtliche Grundlage für die Abstimmung?

Gemäß § 57d Absatz 1 der Gemeindeordnung bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder, um ein Abwahlverfahren gegen den Bürgermeister einzuleiten. Am 18. Juli 2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt mit 26 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, ein Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Herrn Nikolas Häckel einzuleiten.

Die Bekanntmachung über den Abstimmungstag, die Abstimmungsfrage und die Bürgerinformation finden Sie hier .

2. Wer darf abstimmen?

Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Abstimmungstag

– 16 Jahre alt sind,

– seit mindestens sechs Wochen im Abstimmungsgebiet (Gemeinde Sylt) eine

Wohnung haben oder sich im Abstimmungsgebiet gewöhnlich aufhalten und keine

Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes haben und

– nicht durch Richterspruch vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.

Um abstimmen zu können, muss man im Abstimmungsverzeichnis des zuständigen Abstimmungsbezirks eingetragen sein oder einen Abstimmungsschein besitzen. Das Abstimmungsrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

3. Wie läuft die Abstimmung am Sonntag 29. September 2024 ab?

Abgestimmt wird wie gewohnt in der Zeit von 8 bis 18 Uhr – das Gemeindegebiet ist in 9 Abstimmungsbezirke eingeteilt. Das jeweilige Abstimmungslokal ist auf der Abstimmungsbenachrichtigung angegeben.

Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden bis spätestens 08. September 2024 zugestellt.

4. Warum wurde mit der Abstimmungsbenachrichtigung ausschließlich eine Bürgerinformation der Gemeindevertretung verschickt?

Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, muss die Gemeinde den Bürgerinnen und Bürgern die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung oder des zuständigen Ausschusses und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in gleichem Umfange schriftlich darlegen.

Mit der  Abstimmungsbenachrichtigung wird den Stimmberechtigten eine Information zugestellt, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang dargelegt sind.
Hieraus schloss das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seiner Entscheidung vom 02.08.2021 (3 MB 24/21), als es um eine Abwahl in Ratzeburg ging, dass nur die in dieser Vorschrift benannten Personengruppen (also Gemeindevertretung und ggf. Vertretungsberechtigte eines durch Unterschriftenlisten der Bürgerinnen und Bürger getragenen Abwahlantrags) ihre Standpunkte auf diese Weise darlegen können.

Da der Bürgermeister, gegen den ein Abwahlantrag gerichtet ist, in diesen Vorschriften nicht erwähnt ist, kann er seinen Standpunkt nicht in gleicher Weise darlegen. Das Oberverwaltungsgericht wies darauf hin, dass der betroffene Bürgermeister sich aber auf andere Weise an die Abstimmungsberechtigten wenden kann, von dieser Möglichkeit hat ja auch Herr Häckel bereits Gebrauch gemacht, z.B. in seinem privaten Internetauftritt.

5. Ist eine Briefabstimmung möglich?

Briefabstimmungsunterlagen können direkt im Bürgerservice der Inselverwaltung Sylt abgeholt werden.

WO:               Bürgerservice der Inselverwaltung Sylt, Bahnweg 20-22, 25980 Sylt OT / Westerland

WANN:          Vom 19. August 2024 bis zum 27. September 2024, 12.00 Uhr

Mo.-Fr. 8.00-12.30 zusätzlichMo.+ Do. 14.00-17.00 Uhr

WIE:               Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und die Abstimmungsbenachrichtigung mit

Ihre Stimme können Sie direkt vor Ort abgeben.

Sie können nicht persönlich vorbeikommen – kein Problem!

Nutzen Sie unseren Service Online-Abstimmungsschein – einfach, schnell,  bequem von zu Hause.

Die Beantragung ist auch auf dem Postweg möglich. Den Briefabstimmungsantrag absenden an: Gemeinde Sylt, Abstimmungsbehörde, Bahnweg 20-22, 25980 Sylt OT Westerland.

Die Briefabstimmungsunterlagen werden dann an die gewünschte Adresse versandt.

Zur Abstimmungsscheinbeantragung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Den Abstimmungsbrief können Sie per Post zurücksenden. Alternativ können Sie den Brief auch im Rathaus oder Bürgerservice abgeben.

 

6. Bis wann und wo kann ich meine Briefabstimmungsunterlagen am Abstimmungstag abgeben?

Die Auszählung der Briefabstimmung erfolgt in den jeweiligen Abstimmungsbezirken.

Aus diesem Grunde geben Sie Ihren Abstimmungsbrief am Abstimmungstag (Sonntag den 29.09.2024) bitte bis 18 Uhr in dem Abstimmungsbezirk, der oben links auf dem roten Abstimmungsbrief notiert ist, ab.

7. Wo befinden sich die Abstimmungslokale?
Abstimmungsbezirk Abstimmungsraum
Sylt 1

Schulzentrum Sylt (Nordeingang)

Boy-Truels-Straße 19

25980 Sylt OT Westerland

Sylt 2

Lebenshilfe Inseln Amrum Föhr Sylt e.V.

Bastianstraße 22 a

25980 Sylt OT Westerland

Sylt 3

Alte Post / Seminarraum

Stephanstraße 6

25980 Sylt OT Westerland

Sylt 4

Tennis-Club Westerland e.V.

Am Seedeich 38

25980 Sylt OT Westerland

Sylt 5

Boy-Lornsen-Schule (OGS Tinnum)

Boy-Peter-Eben-Weg 2

25980 Sylt OT Tinnum

Sylt 6

Gemeindehaus Tinnum (Tinem Hüs)

Dirksstraße 11

25980 Sylt OT Tinnum

Sylt 7

KiTa Keitum

Am Tipkenhoog 14

25980 Sylt OT Keitum

Sylt 8

Muasem Hüs

Bi Miiren 17

25980 Sylt OT Morsum

Sylt 9

Insel Sylt Tourismus Service Rantum

Strandweg 7

25980 Sylt OT Rantum

8. Wann ist die Abstimmung entschieden?

Insgesamt 12652 (Stand: 01. August 2024) stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger entscheiden über folgende Frage: „Stimmen Sie für die Abwahl des Bürgermeisters Nikolas Häckel?“

Für eine Abwahl des Bürgermeisters müssen mindestens 20% aller Abstimmungsberechtigten die Abstimmungsfrage mit „Ja“ beantworten, was 2531 Stimmen entspricht.

Die Abwahl ist gescheitert, wenn weniger als 20% der Stimmberechtigten mit „Ja“ stimmen oder wenn mehr Stimmberechtigte mit „Nein“ stimmen. Die Zahl der Abstimmungsberechtigten am Abstimmungstag ist für diese Berechnungen maßgeblich.

Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

9. Wie geht es weiter, wenn der Bürgermeister nicht abgewählt wird?

Nach Durchführung der Abstimmung stellt der Gemeindeabstimmungsausschuss das Ergebnis in seiner öffentlichen Sitzung voraussichtlich am 02.Oktober 2024 fest. Sollte die Abstimmung das Ergebnis haben, dass Bürgermeister Nikolas Häckel nicht abgewählt ist, kann er nach der Feststellung dieses Ergebnisses durch den Gemeindeabstimmungsausschuss seine Amtsgeschäfte direkt wieder aufnehmen.

10. Wie geht es weiter, wenn der Bürgermeister abgewählt wurde?

Sollte die Abstimmung das Ergebnis haben, dass Bürgermeister Nikolas Häckel abgewählt ist, tritt der Amtsinhaber mit Feststellung des Ergebnisses in den einstweiligen Ruhestand ein. Gemäß §57a (1) Satz 3 Gemeindeordnung muss die Wahl zur Neubesetzung der Stelle spätestens 6 Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen.

11. Wer ist Mitglied im Gemeindeabstimmungsausschuss?

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18. Juli 2024 die Mitglieder des Gemeindeabstimmungsausschusses gewählt.

Die Bekanntmachung der gewählten Mitglieder finden Sie hier .

12. Wo finde ich das Abstimmungsergebnis?

Das Abstimmungsergebnis finden Interessierte direkt nach Auszählung aller Stimmen auf www.gemeinde-sylt.de.