85.000 € EU-Mittel für den Skatepark

Die Gemeinde Sylt erhielt für den geplanten Skatepark einen Förderbescheid des Landesamtes für Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Die AktivRegion Uthlande stimmte dem 1. Bauabschnitt des Skateparks als Förderprojekt zu und ermöglichte eine Förderung mit LEADER-Mitteln durch die Europäische Union. Nun sind Mittel in Höhe von 85.000 Euro für das Projekt reserviert.

Der Förderbescheid macht deutlich, dass ein solches Angebot auf der Insel Sylt und in der Region fehlt und wie wichtig solche Räume für das Sozialleben und die Bewegung, gerade von Kindern und Jugendlichen in dieser medial stark geprägten Zeit sind.

Ein Förderbescheid zu EU-Mitteln weist eine ganze Reihe an Nebenbestimmungen und Formalitäten auf, die jetzt durch die Verwaltung geprüft und abgearbeitet werden. Aufgrund der Auflagen der Baugenehmigung sind einige zusätzliche Abstimmungen erforderlich.

Wie geht es weiter?
Das Baugenehmigungsverfahren hat aufgezeigt, dass ein öffentlich zugänglicher Skatepark erst nach einer Änderung des Bebauungsplanes genehmigungsfähig ist. Nach wie vor ist es Arbeitsauftrag der Verwaltung und das Ziel der Gemeinde Sylt, im Syltstadion einen öffentlichen Raum für verschiedene Altersgruppen mit unterschiedlichen und attraktiven Bewegungsangeboten wie Fußball, Basketball, Leichtathletik, Parcour, Boule, Beach-Volleyball und Rollsport zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans für das Syltstadion wurde bereits Ende 2020 getroffen und danach wurde mit der planerischen Arbeit begonnen. Bislang fehlten noch Entscheidungen von den zuständigen Behörden, um das Schallgutachten fertigstellen zu können. Diese Entscheidungen wurden nun mit dem Baugenehmigungsverfahren für den 1. Bauabschnitt des Skateparks getroffen. Daher kann jetzt das Schallgutachten für den gesamten Multipark fertiggestellt werden und das Bauleitplanverfahren in die nächsten Verfahrensschritte gehen. Nach Änderung des Bebauungsplanes für das Sylt-Stadion sollte dann auch ein Bauantrag zur Nutzungsänderung des Skateparkes als öffentlich zugängliche Anlage genehmigt werden können.