Erstattung der Straßenreinigungsgebühren für die Monate Mai bis November 2019

Unsere Kehrmaschine für Westerland ist im Mai leider irreparabel ausgefallen. Die Beschaffung dieses Sonderfahrzeugs dauert noch bis November. Von Mai bis November konnten wir daher nicht wie üblich die Straßen in Westerland reinigen.

Daher erstattet die Gemeinde Sylt die bereits gezahlten Straßenreinigungsgebühren für die Monate Mai bis November 2019. Per Lastschrift eingezogene Beiträge werden automatisch dem Konto gutgeschrieben. Sollten keine Einzugsermächtigung für die Straßenreinigungsgebühren erteilt worden sein, ist das Amt für Finanzen und Controlling der Gemeinde Sylt unter den Rufnummern 04651/851-323 oder -312  oder per Email unter strassenreinigungsgebuehr@gemeinde-sylt.de erreichbar.