Um Gerüchten entgegenzuwirken:
Die Gemeinde Sylt ist nicht Beschuldigte in dem betreffenden Verfahren.
Die Gemeinde Sylt kann insofern zu dem lfd. Verfahren auch keine Auskünfte geben.
Angemerkt sei, dass auch in der öffentlichen Diskussion und den sozialen Netzwerken die strafrechtliche Unschuldsvermutung gelten sollte.
Vor Abschluss des ordnungsgemäßen Verfahrens kann und darf es keine schädigende Vorverurteilung geben.