Die Gemeinde Sylt und das Amt Landschaft Sylt weisen darauf hin, dass die Erklärungsbögen für die Zweitwohnungssteuer bis zum 31.01.2024 bei der Gemeinde Sylt bzw. beim Amt Landschaft Sylt einzureichen sind.

Die Erklärungsbögen finden Sie HIER.

( https://gemeinde-sylt.de/online-service/formulare-online/ unter Steuern)

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Mehr Informationen bekommen Sie in der Datenschutzerklärung