Die erste doppische Doppelhaushaltssatzung der Gemeinde Sylt nebst Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 wurde bei einer Enthaltung einstimmig in der Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 11.09.2024 zur Beschlussfassung für die Gemeindevertretung empfohlen.

Die Beratung des entsprechenden Stellenplanes sowie die finale Beschlussfassung des Doppelhaushaltes ist für die kommende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt am 26.09.2024 vorgesehen.

„Ein Haushalt basiert zumindest in Teilen immer auch auf Prognosen. Bei dem ersten doppischen Doppelhaushalt der Gemeinde Sylt ist uns allen bewusst, dass an der einen oder anderen Stelle noch nachjustiert werden muss. Zum jetzigen Zeitpunkt freuen wir uns erst einmal, dass mit dem Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung der erste Schritt getan werden konnte“, sagte ein erleichterter Clemens Raab als Vorsitzender des Ausschusses nach der Sitzung am gestrigen Mittwochabend.

Mit einem entsprechenden Beschluss des Haushaltes in der Gemeindevertretung sowie dem dazugehörigen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 wäre die Gemeinde Sylt wieder uneingeschränkt arbeits- und handlungsfähig.

Der Weg für notwendige Investitionen und die Zahlung ausstehender freiwilliger Leistungen im sozialen Bereich wäre geebnet.