Die Bürgermeisterin der Gemeinde Sylt
Die Bürgermeisterin leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel.
Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und diese nach einer Rechtmäßigkeitskontrolle auszuführen.
Die Bürgermeisterin ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung verantwortlich.
Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet die Bürgermeisterin für die Gemeindevertretung und für die Ausschüsse an.
Die hauptamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Sylt wird für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt, hat aber kein politisches Mandat.
Der Gemeinde Sylt ist als Inselverwaltung auch die Verwaltung der amtsangehörigen Gemeinden Hörnum (Sylt), Kampen (Sylt), List auf Sylt und Wenningstedt-Braderup (Sylt) übertragen.
Ab 01.05.2025 ist Tina Haltermann die hauptamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Sylt.
Kontakt zum Büro der Bürgermeisterin:
Rathaus
Andreas-Nielsen-Straße 1, Sylt OT Westerland
info[at]gemeinde-sylt.de
T 04651 – 851 201