Die aktuellen Corona-Vorschriften für Sylt
Seit Montag gilt eine neue Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Hier die wichtigsten Neuigkeiten in der Zusammenfassung:
Die Kontaktbeschränkungen gelten auch weiterhin: Es dürfen sich maximal zehn Personen aus maximal zwei Hausständen treffen.
Gaststätten müssen weiterhin geschlossen bleiben oder sich auf den Außer-Haus-Verkauf beschränken. Touristische Beherbergungen bleiben weiterhin untersagt.#
Auf Sylt müssen Fußgängerinnen und Fußgänger am Bahnhof und am ZOB eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich für Kunden oder Besucher zugänglich sind und an Arbeits- oder Betriebsstätten in geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausnahmen gelten am festen Sitzplatz wenn ein Mindestabstand eingehalten werden kann, bei schweren körperlichen Tätigkeiten und bei der Nahrungsaufnahme.
Dienstleistungen mit Körperkontakt wie in Nagel-, Kosmetik- und Massagestudios sind wieder zulässig, sofern ein Hygienekonzept vorhanden ist und Dienstleister sowie Kunden eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Vor und in Läden sowie auf den dazugehörigen Parkflächen und auf Wochenmärkten haben Kundinnen und Kunden und dort Beschäftigte eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.