Seit dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt oder verlängert werden. Die bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum.

Nach heutigem Stand sind für Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis ausreichend. Für Reisen außerhalb der EU (auch: Großbritannien) ist für Kinder (ab Säuglingsalter) in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.

Wir empfehlen grundsätzlich alle Ausweisdokumente vor einer Auslandsreise rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

Auf der Homepage www.auswaertiges-amt.de finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Einreisebestimmungen in das jeweilige Urlaubsland. Bitte informieren Sie sich frühzeitig. 

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