Am 07. März 2021 findet die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Sylt statt.
Die Arbeit in den Wahllokalen wird unter besonderen Bedingungen ablaufen.
Auch im Wahllokal sind die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Beim Betreten der Wahllokale haben alle Personen grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP 2, N95 oder KN95) zu tragen.
Am Eingang zum Wahllokal wird mindestens ein Desinfektionsspender aufgestellt. Beim Betreten des Wahllokals sind die Hände zu desinfizieren. Jede/r Wähler/in erhält einen desinfizierten Stift mit Ausgabe des Stimmzettels. Dieser ist nach Einwurf des Stimmzettels abzugeben und wird vom Wahlvorstand desinfiziert. Auch die abwischbaren Flächen der Wahlkabinen werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert.
Zur Kontaktnachverfolgung wird neben dem Stimmabgabevermerk zusätzlich auch der Zeitpunkt der Urnenwahl und eine Telefonnummer oder Email-Adresse im Wählerverzeichnis vermerkt.
In den Wahllokalen dürfen sich nicht mehr als vier Wähler/innen gleichzeitig aufhalten.
Daher sind die Wähler/innen aufgefordert nach der Stimmenabgabe die Wahlräume unverzüglich zu verlassen.
Zum Schutze aller Wahlhelfer/innen und Wähler/innen können auch noch bis zum 05. März 2021 (12:00 Uhr) Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Beantragung kann per Post, E-Mail an wahlen@gemeinde-sylt.de , Fax an 04651–8519555 oder persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Bürgerservice der Inselverwaltung, Bahnweg 20-22, 25980 Sylt OT Westerland erfolgen.