Der Fachbereich Umwelt und Bauen der Gemeinde Sylt erinnert daran, dass laut Managementplan für das FFH-Gebiet Flughafen für die Dauer vom 15. März bis zum 15. Juli die Brut- und Setzzeit zum Schutz von Jungtieren besteht.
Mit Brut- und Setzzeit wird die Zeitspanne bezeichnet, in der Tiere brüten bzw. ihre Jungen bekommen. In dieser Zeit gilt eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen, das heißt, dass auf der gesamten Fläche zwischen der Straße zum Marinegolfplatz und dem Radweg nach Braderup alle Hunde angeleint werden müssen. Der freie Auslauf ist nur auf den dafür gekennzeichneten und eingezäunten Flächen am Flugplatz, an der Nordseeklinik und hinter Halemdüür gestattet.
Die Landschaftswarte des Landschaftszweckverbandes Sylt werden während dieser Zeit im Gebiet regelmäßig Kontrollgänge durchführen und Informationsflyer zum Thema verteilen.
Zusätzlich weist die Gemeinde Sylt darauf hin, dass in allen Naturschutzgebieten ganzjährig ein generelles Anleingebot für Hunde besteht.