Am 08. Mai 2022 findet die Wahl zum 20. Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.

Das Amt für Ordnung und Soziales informiert, dass die Briefwahlunterlagen ab sofort beantragt werden können. Um in Corona-Zeiten Menschenansammlungen in den Wahllokalen zu vermeiden, wird empfohlen dieses Angebot wahrzunehmen.

Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online unter www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=1054168 zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen können auch auf dem Postweg beantragt werden. Dafür ist der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins an die Gemeinde Sylt, Wahlbüro, Postfach 1664, 25969 Sylt OT Westerland, zu senden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Antrag in die Briefkästen der Inselverwaltung im Bahnweg oder am Rathaus einzuwerfen.

Ein Vordruck hierfür ist auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens zu finden, welches bis spätestens 17. April 2022 jedem Wahlberechtigten zugeht.

Die Briefwahlunterlagen werden dann an die gewünschte Anschrift versandt.

Nach vorheriger Terminvereinbarung besteht des Weiteren die Möglichkeit, dass Sie die Briefwahlunterlagen im Bürgerservice (Bahnweg 20-22, 25980 Sylt OT Westerland) abholen oder direkt vor Ort wählen. Einen Termin können Sie online über die Homepage www.gemeinde-sylt.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04651/851-555 vereinbaren. Zum Termin sind Personalausweis und/oder Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person, muss zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorliegen.
Die telefonische Beantragung ist nach geltendem Wahlrecht nicht möglich.

Am Freitag, 6. Mai 2022 endet die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen um 12:00 Uhr. In besonderen Fällen können Wahlscheine am Wahltag, beispielsweise wegen plötzlicher Erkrankung, noch bis 15:00 Uhr beantragt werden.