Die Bewerbungsfrist für das Interessenbekundungsverfahren mit Ideenwettbewerb zum „Pferdehof Tinnum“ wird um zwei Wochen verlängert. Da die ursprüngliche Frist in die Sylter Herbstferien fiel und viele potenzielle Bewerberinnen und Bewerber zu diesem Zeitpunkt nicht auf der Insel sind, wird die Frist verschoben.
Interessenbekundungen müssen nun bis einschließlich 15. November 2026 bei der Gemeinde Sylt eingehen. Alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert.
Interessenten erhalten auf Anfrage weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins bis spätestens zum 30.10.2026 unter liegenschaften@gemeinde-sylt.de, Betreff „Pferdehof Tinnum“, oder telefonisch unter 04651-851225.