Bekanntmachung
2. Änderungsverordnung
zur Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen
vom 15. Mai 2014
Aufgrund des § 3 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) vom 6. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 2) in der zurzeit gültigen Fassung erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Sylt nach Vorlage der Gemeindevertretung am 21.01.2016 folgende Änderungen:
Artikel I
Beim
§ 6
Ausnahmen
wird wie folgt geändert:
(1) Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Regelungen der §§ 3 bis 5 dieser Verordnung zulassen, sofern die Interessen der Antragstellerin oder des Antragstellers, die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall überwiegen oder ein öffentliches Interesse für eine Ausnahmenerteilung gegeben ist.
(2) Der Antrag ist beim Ordnungsamt unter Angabe der Begründung, unter Angabe von Ort, Zeitpunkt, Name und Anschrift eins Verantwortlichen mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Zeitpunkt einzureichen. Zu spät gestellte Anträge, außer in begründeten Ausnahmefällen, werden kostenpflichtig abgelehnt.
Artikel II:
Diese Änderungsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Sylt, den 04.12.2015
Gemeinde Sylt
Der Bürgermeister
gez. Nikolas Häckel