Beherbergungsverbot für Personen aus Risikogebieten

Okt 10, 2020 | Aktuelles

Seit Freitag, 9. Oktober, gilt für Einreisende aus inländischen Hochinzidenzgebieten nach Schleswig-Holstein ein touristisches Beherbergungsverbot. Das bedeutet: Einreisende aus vom Land Schleswig-Holstein ausgewiesenen inländischen Risikogebieten, die zu touristischen Zwecken in einem Hotel oder einer Ferienwohnung unterkommen möchten, müssen dem Beherbergungsbetrieb gegenüber schriftlich bestätigen, dass sie über einen negativen Corona-Test verfügen. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. 

Der Betrieb ist nicht dazu verpflichtet, sich den Test vorlegen zu lassen. Wer vorsätzlich eine Person entgegen den oben genannten Regelungen beherbergt oder als Reisender falsche Angaben zu den oben genannten Regelungen trifft, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz. Beherbergungen aufgrund von Familienbesuchen und Pendelverkehren zu beruflichen Zwecken sind von dieser Regelung ausgenommen und können ohne vorherige Testung erfolgen, da sie keinem touristischen Zweck dienen.

Eine Liste aller betroffenen Gebiete finden Sie unter https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlaub… Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Corona-Hotline des Kreises: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles/Coronavirus/ #SyltHältZusammen