Anpassungen der aktuellen Landesverordnung
Das Land Schleswig-Holstein hat gestern Anpassungen der aktuellen Landesverordnung verabschiedet, die ab Samstag, 9. Mai, in Kraft treten: #SyltHältZusammen
- Sportbootbesitzer werden mit Dauercampern gleichgesetzt, sodass auch Bootsbesitzer ab Samstag die Inseln betreten dürfen.
- Für Gottesdienste und Zusammenkünfte zum Zwecke des Gebetes, auch besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen, Trauungen oder Trauergottesdienste wurde die Mindestfläche je Person von 15 auf 10 Quadratmeter gesenkt. Es bleibt die Voraussetzung, dass Hygieneregeln eingehalten und Vorkehrung getroffen werden, dass Infektionsketten vollständig nachvollzogen werden können. Gleiches gilt für Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen.
- Die Verkaufsflächenbeschränkung von 800 Quadratmetern im Einzelhandel wird aufgehoben. Auch hier muss pro Kunde eine Verkaufsfläche von mindestens 10 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Vor den Geschäften muss die Möglichkeit bestehen, die Wartenden auf Abstand zu halten.
- Die Regelung zum kontaktfreien Sport im Freien wurde konkretisiert: Beim Fußball spreche nichts gegen Elfmeter- oder Freistoßtraining, Zweikampftraining gehe aber nicht, und geduscht werden müsse zu Hause. Eine Differenzierung zwischen Sportarten finde nicht statt. Bedingung sei die Einhaltung des Abstandsgebotes und der Hygieneregeln. Die Sportverbände veröffentlichen ihre jeweiligen Hygienekonzepte auf der Internetseite des DOSB. (https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/)