Alltagsmasken im Schulunterricht und in der Westerländer Innenstadt
Ab sofort müssen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige an der Schule tätige Personen auch innerhalb der Unterrichtsräume und in anderen einer Kohorte zugewiesenen Bereichen eine Maske aufhaben.
Im Westerländer Stadtzentrum, wo typischerweise das Abstandsgebot nicht überall eingehalten werden kann, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger jeweils von Montag bis Sonnabend zwischen 7 und 19 Uhr ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Die vollständige Liste aller Straßen mit Maskenpflicht auf Sylt:
Bahnhofsplatz, Kirchenweg zwischen Bahnweg und Kjeirstraße, ZOB, Wilhelmstraße, Friedrichstraße, Maybachstraße zwischen St. Nicolai-Straße und Strandstraße, Strandstraße, Neue Straße, Paulstraße, Elisabethstraße zwischen Friedrichstraße und Strandstraße, Andreas-Dirks-Straße zwischen Friedrichstraße und Strandstraße, Neue Mitte, Rathausplatz, Rathauspark, Stephanstraße zwischen Wilhelmstraße und Andreas-Nielsen-Straße, Promenade zwischen Übergang Himmelsleiter und Übergang Bistro S-Point-Sylt. #SyltInfo