Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung vom Land SH ab Dienstag, den 4. Januar 2022.

  1. Auch im öffentlichen Raum Kontaktbeschränkungen von max. 10 Personen.
  2. Veranstaltungen maximal 50 (Innenbereiche) bzw. 100 Personen (außen)
    (Ausnahmen bei festen Sitzplätzen mit Maskenpflicht).
  3. Tragen von Masken wird grundsätzlich empfohlen bei mehreren Haushalten
  4. Tanzveranstaltungen müssen angezeigt werden. Für Diskotheken etc. gilt: 2Gplus (PCR-Test) und Maskenpflicht. Maximal 50 Gäste.
  5. Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften:
    – Abstände im „Schachbrettmuster“ + Maske
    – oder maximal 50 Personen + 2G
    – oder mehr als 50 Personen + 2G + Maske
    – oder rituelle Veranstaltungen im Außenbereich mehr als 100 Personen möglich + Maske
  6. In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sind Masken der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 erforderlich.

Die Verordnung gilt bis einschließlich Dienstag, 18. Januar, und ist hier im Wortlaut zu finden:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/211223_LF_Corona-BekaempfungsVO.html 

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