Der Bürgervorsteher informiert:
Antrag zur Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Nikolas Häckel gestellt
Am vergangenen Freitag, den 28. Juni 2024 ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen – mit Ausnahme der Fraktion des SSW – zur Einleitung der Abwahl gegen Bürgermeister Nikolas Häckel beim Bürgervorsteher der Gemeinde Sylt eingegangen.
Der Antrag wird auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt am 18. Juli 2024 aufgenommen.
Die Beratung und Beschlussfassung in dieser Sache wird im Rahmen der Sitzung am 18. Juli 2024 öffentlich erfolgen.
Bis dahin hat Bürgermeister Nikolas Häckel die Möglichkeit eine eigene Stellungnahme zu verfassen und, sofern gewünscht, in der Sitzung vorzutragen.
Die Fraktionen der Gemeinde Sylt werden ihre Begründung für den Antrag ebenfalls im Rahmen der Sitzung vortragen.
Das mögliche Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Nikolas Häckel durch die Gemeindevertretung ist sowohl sachlich als auch rechtlich unabhängig von der Überprüfung auf Dienstunfähigkeit durch den Hauptausschuss der Gemeinde Sylt zu betrachten. Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche und unabhängige Vorgänge, die parallel stattfinden.
Zur Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung wird es im Anschluss an die Sitzung vom 18. Juli 2024 eine weitere Presseerklärung inklusive der Stellungnahmen geben.