Achtsame Schritte aus den Corona-Beschränkungen

Apr. 16, 2020 | Aktuelles

Die Kontaktbeschränkungen als auch das Zutrittsverbot zu den Inseln bleiben zunächst bis zum 3. Mai bestehen – dies betrifft auch die Zweitwohnungsnutzungen.

Es wird aber auch Lockerungen geben: Zum Beispiel werden Geschäfte unter Beachtung von Hygienevorgaben ab Montag wieder öffnen dürfen. Auch werden Frisöre ab dem 4. Mai unter bestimmten Hygienevorgaben wieder öffnen dürfen. In den Schulen sind nach den Abschlussprüfungen auch schrittweise Öffnungen zu erwarten.

Keine Öffnung wird es bei der Kinderbetreuung geben. In Kitas sollen weiterhin nur Notgruppen betreut werden. Auch Restaurants und Cafés müssen weiterhin geschlossen bleiben, die touristische Beherbergung bleibt ebenfalls untersagt. Fitnessstudios müssen weiterhin geschlossen bleiben, Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten.

Was diese Vorgaben konkret für Sylt bedeuten, kann erst am Freitagabend beantwortet werden, werden die Verordnung des Landes Schleswig-Holstein und die Verfügung des Kreises Nordfriesland vorliegen. Wir werden Sie selbstverständlich schnell und umfassend an dieser Stelle informieren – und auch der Chatbot der Gemeinde Sylt auf unserer Homepage unter www.gemeinde-sylt.de steht Ihnen mit aktuellen Informationen rund um die Uhr zur Verfügung.  #SyltHältZusammen

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