Aus gegebenen Anlass informieren die Gemeinde Sylt und das Amt Landschaft Sylt darüber, dass die Abgabe von Speisen und Getränken (insbesondere Glühwein etc.) nur in den dafür vorgesehenen konzessionierten Ladenlokalen zulässig ist. Sondernutzungen für die Abgabe auf oder von öffentlicher Fläche sind nicht gestattet. Auch die Bereitstellung von Sitz- und Stehgelegenheiten ist nicht zulässig.
Die Bestimmungen der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind zu beachten. Dazu gehört auch, dass die Abgabe von alkoholischen Getränken zwischen 23 und 6 Uhr untersagt ist.
Zum Schutze der Allgemeinheit wird dringend auf die Einhaltung dieser Regelung hingewiesen.