Ab sofort mit Maske zur Schule
Ab heute heißt es für Schülerinnen und Schüler: Maske auf! Unabhängig von Alter und Klassenstufe gilt ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Schulbussen, auf dem Schulgelände und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Auf dem Schulhof, den Laufwegen, in den Gemeinschafts- und Pausenräumen muss grundsätzlich eine Mund-Nase-Maske getragen werden. Auf den Schulwegen und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes muss die Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen beim Sportunterricht, im Unterrichtsraum innerhalb der eigenen Kohorte und wenn Schülerinnen und Schüler sich in ihrer Kohorte zugewiesenen Bereiche des Schulhofs oder in der Mensa aufhalten, sofern dabei ein Mindestabstand von anderthalb Metern zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte eingehalten wird.
Übrigens: Auch Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie externe Dienstleister, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, sind zum Masketragen verpflichtet!