Ab sofort gilt die neue Straßenverkehrsordnung
Ab heute tritt mit der Reform der Straßenverkehrsordnung auch ein neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße in Kraft. Hier die für Sylt wichtigsten Änderungen.
- Der Radverkehr wird zukünftig deutlich bevorzugt: Radfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinanderfahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Beim Überholen von Radfahrern müssen Autofahrer jetzt einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Metern und außerorts 2 Metern einhalten. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt jetzt ein generelles Halteverbot. Für rechtsabbiegende Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gilt Schrittgeschwindigkeit. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Alle Informationen zu den fahrrad- und klimafreundlichen Änderungen in der Straßenverkehrsordnung finden Sie unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html
- Höhere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen: Wer innerorts 16 Stundenkilometer zu schnell ist, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt rechnen. Ab einer Überschreitung um 21 Stundenkilometer erwartet den Temposünder ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrvebot. Außerorts gelten 60 Euro und ein Punkt ab einer Überschreitung um 16 Stundenkilometer sowie 95 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot ab einer Überschreitung um 26 Stundenkilometer.
- Parkverstöße werden teurer: Bis zu 100 Euro Bußgeld sowie in schweren Fällen ein Punkt in Flensburg sind möglich. Allgemeine Haltverstöße kosten nun 20, allgemeine Parkverstöße 25 Euro. Wer sein Auto an einer unübersichtlichen Stelle parkt, zahlt nun 35 Euro und wer eine Feuerwehrzufahrt blockiert, 55 Euro. Der gleiche Betrag wird fällig für Verkehrssünder, die unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz oder einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge parken. Alle Bußgelder im Detail finden Sie unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html
Die komplette Gesetzesnovelle finden Sie unter https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0814.pdf%27%5D__1588066638202