Ab Montag verschärfte Corona-Maßnahmen
Aufgrund der in vielen Regionen Deutschlands aktuell exponentiell steigenden Zahl der Coronainfektionen hat die Bundesregierung im Schulterschluss mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erlassen, die von Montag, 2. November bis Ende November gelten sollen. Dazu zählen:
- Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bund, Länder und lokale Ordnungsbehörden werden diese Kontaktbeschränkungen verstärkt kontrollieren und Verstöße sanktionieren.
- Touristische Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind generell nicht gestattet.
- Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Es ist sicherzustellen, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhält.
- Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich, auch Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet.
- Schulen und Kindergärten bleiben offen.
- Alle weiteren Einrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören:
- Einrichtungen und Institutionen zur Freizeitgestaltung wie Kinos, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Fitnessstudios sowie der Freizeit- und Amateursportbetrieb.
- Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, ausgenommen Betriebe zur Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios.
- Unternehmen werden angehalten, ein betriebliches Hygienekonzept umzusetzen, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden und wo immer es umsetzbar ist Heimarbeit zuzulassen.