Auf Sylt ist leider ein Schornsteinfeger ausgefallen – dies führt für viele Grundstückseigentümer zu Unannehmlichkeiten. Die Inselverwaltung musste die betroffenen Eigentümer mit einem vorgegebenem – zugegebener Maßen schwer verständlichen – Schreiben hierüber informieren.
Die Sylter Schornsteinfeger und auch die des nahen Festlandes sind informiert und bemüht, hier auszuhelfen.
Auch, wenn es durch den Engpass zu Terminproblemen kommen wird, muss Ihre Heiz- bzw. Befeuerungsanlage fristgemäß überprüft werden. Dies dient Ihrer Gesundheit und Sicherheit. Bitte beauftragen Sie daher einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl, um die ggfls. noch ausstehenden Arbeiten durchzuführen.
Den Nachweis über die durchgeführten Arbeiten senden Sie bitte dem Ordnungsamt der Inselverwaltung zu. Ist die fällige Arbeit noch nicht ausgeführt, ein Termin aber schon vereinbart, teilen Sie dies dem Ordnungsamt bitte mit.
Das Ordnungsamt ist hier gesetzlich verpflichtet, die Nachweise entgegenzunehmen.
Bitte unterstützen Sie uns hierbei.
Link zur Pressemitteilung des Kreises Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles/Vertretungsregelung-im-Schornsteinfegerbezirk-Westerland-II.php?object=tx,2271.1.1&ModID=7&FID=2271.10138.1&NavID=2271.37&La=1