Steuern

Ist eine Stundung der Gewerbesteuer möglich?
Steuern sind grundsätzlich bis zum Fälligkeitstermin zu entrichten.
In Ausnahmefällen ist eine spätere oder (Raten) Zahlung möglich. Grundsätzlich ist eine Stundung schriftlich zu beantragen. Der Stundungsantrag muss wirtschaftlich begründet sein, dies ist dann der Fall, wenn der Steuerschuldner durch die pünktliche Entrichtung der Zahlung unverschuldet in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würde. Gestundete Beträge werden verzinst.
Wo finde ich Informationen zur Grundsteuerreform 2025?

Informationen zur Erklärung zum Grundbesitz finden Sie hier

Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Das zuständige Finanzamt Nordfriesland ermittelt den Einheitswert nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes und erteilt dem Grundstückseigentümer einen Einheitswertbescheid. Bei der Einheitsbewertung wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt.
Dem Grundstückseigentümer wird der Grundsteuermessbetrag durch Erteilung eines Bescheides (meist zeitgleich mit dem Einheitswertbescheid) bekannt gegeben. Die Höhe der Grundsteuer wird ermittelt, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem individuellen Prozentsatz (Hebesatz) multipliziert wird.
Wie hoch ist der aktuelle Hebesatz und wie entwickelt sich der Hebesatz für 2025?

Jede Gemeinde bestimmt individuell, mit welchem Hebesatz die Grundsteuer zu erheben ist.
Aussagen über die Höhe des Grundsteuerhebesatzes für das Jahr 2025 der Gemeinde Sylt können frühestens Mitte / Ende 2024 getätigt werden.

Hebesätze 2014 in der Gemeinde Sylt.

Grundsteuer AGrundsteuer B
Rantum330 v. H.330 v. H.
Sylt-Ost330 v. H.330 v. H.
Westerland330 v. H.330 v. H.

Hebesätze 2014 im Bereich des Amtes Landschaft Sylt

Grundsteuer AGrundsteuer B
Hörnum330 v. H.330 v. H.
Kampen300 v. H.300 v. H.
Wenningstedt300 v. H.310 v. H.
List310 v. H.310 v. H.

Wann ist die Grundsteuer zu zahlen?
Die Grundsteuer ist am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann die Grundsteuer auch am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Was ändert sich bei einem Eigentümerwechsel im Laufe des Kalenderjahres?
Die Grundsteuer wird gemäß dem Stichtagsprinzip (1. Januar) stets nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Wer am 1. Januar Eigentümer und damit Steuerschuldner ist, schuldet die gesamte Jahressteuer. Abweichende privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Erwerber im Kaufvertrag haben keinen Einfluss auf die Steuerpflicht des Verkäufers. Der Verkäufer kann privatrechtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag geltend machen und die anteilige Grundsteuer vom Erwerber einfordern.
Wann ist der Hund an- bzw. abzumelden und wann entsteht bzw. endet die Steuerpflicht?
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Für den Fall das ein Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt ist der Hund innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung oder Abgabe des Hundes sind Name und Anschrift des Erwerbers oder neuen Besitzers anzugeben.
Die Hundesteuermarken sind bei der müssen bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem der Hund in einen Haushalt aufgenommen wird, frühestens mit Beginn des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Muss mein Hund die Marke tragen?
Ja. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Die Hunde müssen die Hundesteuermarke am Halsband tragen.
Mein Hund hat die Marke verloren - was muss ich unternehmen?
Die Gemeinde händigt bei Verlust Ersatzmarken aus. Die Ersatzmarken sind gebührenpflichtig.
Gibt es Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen?
Näheres zu den Voraussetzungen die zu einer Steuermäßigung bzw. zu einer Steuerbefreiung führen regeln die Satzungen der jeweiligen Gemeinde.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Höhe der Hundesteuer im Bereich der Gemeinde Sylt (Ortsteile Rantum, Sylt-Ost und Westerland)

a) für den ersten Hund:……………………………..66,- €
b) für den zweiten Hund:…………………………..192,- €
c) für jeden weiteren Hund:………………………. 288,- €
d) für jeden gefährlichen Hund:……………………768,- €
e) für jeden weiteren gefährlichen Hund:………1.536,- €

Höhe der Hundsteuer im Bereich des Amtes Landschaft Sylt

für den ersten Hundfür den zweiten Hundfür jeden weiteren Hundfür jeden gefährlichen Hund
Hörnum75,- €100,- €150,- €648,- €
Kampen78,- €138,- €198,- €780,- €
Wenningstedt50,- €90,- €125,- €648,- €
List64,- €128,- €192,- €648,- €

 

Wie wird die Zweitwohnungssteuer berechnet?

Den Leitfaden zur Zweitwohnungssteuer sowie weitere Formulare finden Sie bei den Online Formularen unter Steuern.