Denken Sie bitte auch an die Verkehrszeichen und die Straßenleuchten – sie dürfen von Ihren Bäumen und Hecken nicht verdeckt werden, die Gefahr der Beschädigung der Leuchten-Köpfe ist durch das Einwachsen zu hoch. Der Unterhaltungsschnitt von Hecken und Gehölzen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht – auch nach dem Naturschutzrecht – ganzjährig zulässig.
Die entsprechenden Satzungen können auf der Homepage der Gemeinde Sylt unter www.gemeinde-sylt.de sowie für die Gemeinden Hörnum (Sylt), Kampen (Sylt), List auf Sylt und Wenningstedt-Braderup (Sylt) unter www.amtlandschaftsylt.de eingesehen werden.