Aus aktuellem Anlass werden alle Eigentümer und Nutznießer von Grundstücken eindringlich gebeten, die Geh- und Radwege an ihren Grundstücken frei von Bewuchs und Unkraut zu halten- es muss eine uneingeschränkte und sichere Nutzung für die Allgemeinheit möglich sein. Zum Geh-/Radweg gehört die OBERE BORDSTEINKANTE dazu. Überhängende Pflanzen und Äste sind so zu stutzen, dass von ihnen keinerlei Gefahr ausgehen kann.
Denken Sie bitte auch an die Verkehrszeichen und die Straßenleuchten – sie dürfen von Ihren Bäumen und Hecken nicht verdeckt werden, die Gefahr der Beschädigung der Leuchten-Köpfe ist durch das Einwachsen zu hoch. Der Unterhaltungsschnitt von Hecken und Gehölzen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht – auch nach dem Naturschutzrecht – ganzjährig zulässig.
Die entsprechenden Satzungen können auf der Homepage der Gemeinde Sylt unter www.gemeinde-sylt.de sowie für die Gemeinden Hörnum (Sylt), Kampen (Sylt), List auf Sylt und Wenningstedt-Braderup (Sylt) unter www.amtlandschaftsylt.de eingesehen werden.
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